
PRODUKTGARANTIE
Monroe® steht hinter jedem Produkt und gewährleistet die Qualität, Leistung, Haltbarkeit und Mehrwert, die unsere Kunden erwarten. Dem Erstkäufer wird gewährleistet, dass die Produkte frei von Funktions- und Materialmängeln ist. Alle Monroe-Produkte werden nach den Originalspezifikationen des Fahrzeugherstellers entwickelt und hergestellt.
Im Falle eines Garantiefalls geben Sie die Ware bitte an Ihren Händler oder Mechaniker zurück, bei dem Sie das Monroe-Produkt erworben haben. Bei Fragen zu den Garantiebedingungen können Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.
5 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 5-jährige Garantie (gültig in Europa) auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
- Monroe Intelligent Suspension RideSense Stoßdämpfer
- Monroe OESpectrum Stoßdämpfer
- Monroe Original Stoßdämpfer
- Monroe Adventure Stoßdämpfer
- Monroe Van-Magnum Stoßdämpfer
- Monroe OESpectrum-Fahrwerkfedern
Siehe Deckungsgrenzen, Anforderungen an die Abwicklung und besondere Garantiebeschränkungen für Monroe unten.


3 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 3-jährige Garantie auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
Siehe Deckungsgrenzen und Anforderungen an die Abwicklung unten.
2 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 2-jährige Garantie auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
- Monroe Magnum
- Monroe MAX-LIFT
- Monroe-Federbeinstützlager
- Monroe-Schutzsatz
- Roadmatic by Monroe
- Monroe-Federn
- Monroe-Fahrwerkteile
Siehe Deckungsgrenzen und Anforderungen an die Abwicklung unten.

DECKUNGSGRENZEN
Die von Monroe Europa gewährten Garantien sind auf die Lieferung neuer Monroe Produkte beschränkt. Reklamationen werden zunächst vom jeweiligen Monroe Händler bearbeitet und anschließend von Monroe abgewickelt.
Weitergehende Ersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden. Weitergehende Ansprüche bestehen im Rahmen der Gewährleistung nicht. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für gesetzliche Rechte, die dem Endkunden (Verbraucher) aus einem Verbrauchsgüterkauf zustehen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Rechte des Kunden nach dem anwendbaren nationalen Recht, insbesondere alle Rechte als Käufer aufgrund des Kaufvertrags mit dem jeweiligen Händler oder andere damit verbundene Rechte, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Von der Monroe-Garantie ausgeschlossen sind:
- normaler Verschleiß des Produkts
- Monroe-Produkte, die entgegen den Anwendungshinweisen im Monroe-Katalog in der jeweils geltenden Fassung eingebaut wurden
- Monroe-Produkte, die durch unsachgemäßen Einbau oder unsachgemäßen Gebrauch am Fahrzeug, wider den Angaben des Fahrzeugherstellers und/oder von Monroe, verändert oder beschädigt wurden
- Monroe-Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug als im Monroe-Katalog (in der jeweils geltenden Fassung) angegeben beschädigt wurden, Stoßdämpfer und Federbeine mit Schäden an der Kolbenstange und/oder am Öldichtring aufgrund unsachgemäßer Handhabung und/oder Verwendung falscher Montagewerkzeuge
- vorzeitiger Verschleiß durch Wiederverwendung beschädigter Montageteile wie Gummischilde, beschädigte Puffer und Anschläge usw.
- unfallverursachte Schäden
- Monroe-Produkte, die im Rallye- oder Rennsporteinsatz beschädigt wurden
- Niveauausgleicher mit beschädigter Luftfeder aufgrund falsche Montage
- überholte oder aufgearbeitete Monroe-Produkte
- Schäden, die durch mangelnde oder falsch ausgeführte Wartung am Fahrzeug verursacht werden
ANFORDERUNGEN AN DIE ABWICKLUNG
Alle Garantieansprüche müssen bei dem Teilehändler oder Wiederverkäufer/Einbauer eingereicht werden, von dem das Monroe-Produkt gekauft wurde. Es ist ein Kaufnachweis erforderlich.
Der Wiederverkäufer/Einbauer muss dem Großhändler alle relevanten Informationen zur Überprüfung des Anspruchs zur Verfügung stellen, wie:
- Name und Anschrift des Kunden
- Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs
- Datum des Einbaus bzw. Verkaufs
- Kaufbelege
- Monroe-Produktteilenummer
- ausführliche Beschreibung des Mangels
Zusätzliche Garantiebeschränkungen für
Monroe Stoßdämpfer
Zusätzlich zur 2-Jahres-Standardgarantie haben die folgenden Monroe Stoßdämpfer eine Garantie gegen Defekte und ungewöhnlichen Verschleiß für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Einbaus..
- Monroe Intelligent Suspension RideSense
- Monroe OESpectrum
- Monroe Original
- Monroe Adventure
- Monroe Van-Magnum
Diese Garantie gilt nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Privatbesitz unter normalen Betriebsbedingungen, sofern der ursprüngliche Käufer der Monroe Stoßdämpfer Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, in das sie ursprünglich montiert wurden. Die Verpflichtung im Rahmen dieser Garantie ist streng auf den Ersatz des verschlissenen oder defekten Produkts beschränkt. Die Kosten für den Ausbau und die Montage sind nicht inbegriffen, und alle Neben- und Folgeschäden sind im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Rechte des Kunden gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, insbesondere alle Rechte als Käufer aufgrund des Kaufvertrags mit dem betreffenden Händler oder andere damit verbundene Rechte, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
- Beim Einbau des Produkts müssen die Empfehlungen von Monroe beachtet werden. Insbesondere: (i) Es müssen beide Stoßdämpfer derselben Achse durch Monroe-Stoßdämpfer ersetzt werden und (ii) der Einbau muss mit neuen Staubschutzsätzen Monroe (PK) und Federbeinstützlager Monroe (MK) erfolgen.
ENTDECKEN SIE DAS MONROE SORTIMENT
Entdecken Sie Monroe Stoßdämpfer, jetzt mit 5 Jahren Garantie auf jedes qualifizierte Monroe Produkt, wenn Sie paarweise und kompletten Austausch von Stoßdämpfern und Federbeinen durchführen, inklusive Schutz- und ggf. Montagesätze.
